Viele Honorarberater und Vermögensverwalter vereinbaren statt oder neben der reinen Honorarberatung auf (anteiliger)
Stundenbasis ein sog. Betreuungshonorar (auch Servicegebühr genannt) oder eine Pauschalvergütung, die sich in der Regel nach der Höhe des betreuten Vermögens bemisst. Hierbei sind üblicherweise
jährlich zwischen 0,5 und 1,5% der Anlagesumme an den Berater oder Vermögensverwalter zu zahlen. Eine solche "Bestandsprovision in anderem Gewand" lehnen wir aus mehreren Gründen
ab:
- Der Aufwand für eine Beratung und Betreuung eines Mandanten richtet sich nicht nur nach der Höhe seines Vermögens. Je nach der
persönlichen Einstellung und Vorgeschichte des Mandanten kann sein Vermögen mit bspw. 100.000 € Anlagevolumen breit gestreut und kompliziert gestaltet sein. Bei einer Betreuungspauschale von 1%
müsste dieser Mandant 1.000 € jährlich an den Berater/Verwalter zahlen. Hingegen müsste ein Mandant mit einem Vermögen von 3 Mio. €, dessen Vermögen einfach und übersichtlich ausgerichtet ist, selbst
bei einer Pauschale von nur 0,5% im Jahr 15.000 (!) € bezahlen, obwohl der Aufwand für die Betreuung dieses Vermögens minimal ist. Dies kann nicht richtig sein.
- Überdies besteht u. E. die Gefahr, dass ein Berater oder Vermögensverwalter unnötig "betreutes Vermögen generiert". Wenn er
nämlich seinem Mandanten raten würde, vor einer sich abzeichnenden Börsenbaisse lieber in Tagesgeld bei einer Direktbank umzuschichten, als sein Vermögen in von Berater/Verwalter betreuten
Aktien(fonds)vermögen zu belassen, könnte er dafür kein Betreuungshonorar verlangen, da das Geld dann seiner "Betreuung" entzogen wäre. Insofern kann eine Betreuungspauschale einer objektiven und
unabhängigen Beratung entgegenstehen.
- Wir haben unseren Mandanten z. B. im Vorfeld der Finanzkrise geraten, ihr Aktiendepot krisenfest zu machen und ggf. in Tages-
und Festgeld umzuschichten. Dagegen haben viele andere Vermögensverwalter und Honorarberater ihren Mandanten geraten, in großem Stil einzusteigen - vermutlich, um "betreutes Vermögen" zu generieren.
Der folgende Aktiencrash kam diese Anleger teuer zu stehen.
- Viele Mandanten wünschen sich ein einfach strukturiertes Vermögen, um nachts noch gut schlafen zu können. Auch hier besteht die
Gefahr, dass Vermögensanlagen des Mandanten unnötig verkompliziert werden, um Betreuungspauschalen generieren zu können, die bei einem einfach, aber effizient strukturierten Portfolio nicht anfallen
müssten.
- Die Betreuungspauschale ist nach unserer Einschätzung ein Relikt des Provisionsvertriebes. Deshalb wird sie oft auch von
Finanzdienstleistern angesetzt, die zwar einerseits auf den Trend der Honorarberatung aufspringen wollen, andererseits aber nicht auf die herkömmlichen Bestandsprovisionen verzichten wollen, die auch
noch Jahre nach der Finanzberatung des Kunden und anschließendem Produktverkauf automatisch fließen.
Unabhängige Finanzberatung in München und deutschlandweit
- Die Private Finanzplanung Kühn bietet unabhängige Finanzberatung allein auf Stundensatzbasis an. Dabei rechnen wir im
5-Minuten-Takt ab. Sie müssen also keine Angst haben, dass gleich wieder eine ganze Stunde in Rechnung gestellt wird, wenn Sie uns beispielsweise nur eine kurze Frage am Telefon oder per E-Mail stellen.
- Zwar sind viele unserer Mandanten aus dem Raum München, doch in Zeiten von Skype, E-Mail oder Telefonkonferenzen beraten wir viele Mandanten
deutschlandweit.